Ergebnisberichte

Historische Mohrmann - Kataloge

Ausgewählte Ergebnise der letzten 30 Jahre

Historische Losbeschreibungen

CG Collectors World Logo

BDPH Logo

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Durch die Abgabe von Geboten werden nachfolgende Geschäftsbedingungen des Versteigerers anerkannt:

1. Die Versteigerung erfolgt öffentlich und freiwillig in eigenem Namen und für eigene Rechnung gegen sofortige Bezahlung in Euro. Devisen und Schecks werden zum Tageskurs der Bundesbank angenommen. Handel und Tausch sind im Auktionssaal nicht gestattet.

2. Die Steigerungssätze sind dem jeweils aktuellen Auktionsprogramm zu entnehmen und betragen 5 bis 10% des Ausrufwertes bzw. des angesteigerten Wertes. Der Zuschlag ergeht nach dreimaligem Ausruf an den Meistbietenden. Der Versteigerer hat das Recht, ohne Angabe von Gründen Personen von der Auktion auszuschließen, den Zuschlag zu verweigern, Gebote abzulehnen, Lose zurückzuziehen, zu vereinigen, aufzuteilen, umzugruppieren, bei Unklarheiten oder Missverständnissen nochmals aufzurufen oder in begründeten Fällen unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Einlieferers zuzuschlagen. Untergebote mit Vorbehalts-Zuschlägen bleiben für den Bieter vier Wochen verbindlich, sind aber für den Versteigerer freibleibend. Bei gleich hohen Geboten entscheidet die zeitliche Reihenfolge des Gebotseinganges, bei zeitgleichem Eingang das Los. Lose, die „gegen Gebot“ ausgerufen werden, bedingen ein Mindestgebot von 20,- Euro und werden zum Höchstgebot zugeschlagen.

3. An den Versteigerer übermittelte (schriftliche) Gebote werden streng interessewahrend nur in dem Umfange ausgeschöpft, der notwendig ist, um anderweitig vorliegende Gebote zu überbieten, werden jedoch ohne Gewähr ausgeführt.

4. Telefonische Bieter müssen mindestens den Ausruf bieten und eine schriftliche Bestätigung nachreichen. Im Falle einer Nichterreichbarkeit gilt das Mindestgebot als geboten. Bei Telefongeboten übernimmt der Versteigerer keine Gewähr für das Zustandekommen einer Verbindung.

5. Der Versteigerer erhält vom Käufer ein Aufgeld von 23,8% des Zuschlagspreisessowie 2,- Euro pro Los. Für Lose, die mit • gekennzeichnet sind, wird für den Zuschlagspreis und das Aufgeld die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben. Lose ohne Kennzeichnung unterliegen der Differenzbesteuerung nach §25a UStG; es erfolgt kein gesonderter Umsatzsteuerausweis. Bei Losen mit + (Plus) hinter der Losnummer handelt es sich ebenfalls um differenzbesteuerte Lose, jedoch werden zusätzlich die mit dem Import verbundenen Kosten in Höhe von 7% des Zuschlags ( = Importspesen, die Bestandteil des Kaufpreises sind ) an den Käufer weiterberechnet. Bei Zusendung der Ware werden Porto und Versicherungspauschale zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer gesondert in Rechnung gestellt. Käufe, die in ein umsatzsteuerliches Drittland ausgeführt werden, sind von der Umsatzsteuer befreit. Steuern/Abgaben für die Einfuhr der Käufe im Zielland gehen zu Lasten des Käufers.

6. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Versteigerer und dem Bieter zustande. Er verpflichtet den Käufer zur Abnahme und Bezahlung am Versteigerungsort. Wer für Dritte bietet, haftet selbstschuldnerisch neben diesen. Gleichzeitig geht mit der Zuschlagserteilung die Gefahr für nicht vom Versteigerer zu vertretende Verluste oder Beschädigungen auf den Käufer über. Das Eigentum an der ersteigerten Sache wird erst nach vollständigem Zahlungseingang beim Versteigerer auf den Käufer übertragen. Schriftliche Bieter erhalten in aller Regel eine Vorausrechnung, die sofort fällig ist. Erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung besteht ein Anspruch auf Aushändigung der gekauften Lose.

7. Sind Lose vereinbarungsgemäß vom Versteigerer zu versenden, hat derKäufer dem Versteigerer zu Nachforschungszwecken spätestens zehn Wochen nach dem Ende der Auktion (bei Vorkasse: nach der Bezahlung der Ware) schriftlich mitzuteilen, falls die zu versendende Ware nicht oder nicht vollständig zugegangen ist.

8. Alle Beträge, welche 14 Tage nach der Versteigerung bzw. Zustellung der Auktionsrechnung nicht beim Versteigerer eingegangen sind, unterliegen einem Verzugszuschlag von 2%. Dazu werden Zinsen in Höhe von 1% pro Monat erhoben, es sei denn, der Käufer weist nach, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Im Übrigen kann der Versteigerer wahlweise
Erfüllung oder nach Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; der Schadensersatz kann dabei auch so berechnet werden, dass die Lose verkauft oder in einer neuen Auktion nochmals angeboten werden. Der säumige Käufer muss hierbei für den Mindererlös gegenüber der früheren Versteigerung und den damit verbundenen zusätzlichen Kosten einschließlich der Gebühren des Versteigerers aufkommen. Auf einen eventuellen Mehrerlös hat er jedoch keinen Anspruch.

9. Die zur Versteigerung kommenden Lose können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich bei der Auktion befinden. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sind keine zugesicherten Eigenschaften. Der Käufer kann den Versteigerer nicht wegen Sachmängeln in
Anspruch nehmen, sofern dieser seiner obliegenden Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Sammlungen, Posten etc. sind von jeglicher Reklamation ausgeschlossen, ansonsten verpflichtet sich der Versteigerer jedoch, wegen begründeter Mängelrügen, die ihm bis spätestens vier Wochen nach Auktionsschluss angezeigt werden müssen, innerhalb der Verjährungsfrist von einem Jahr seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Rahmen von Reklamationen ist bei der Rücksendung an den Versteigerer die Original-Loskarte beizufügen. Die Lose müssen sich in unverändertem Zustand befinden. Dies betrifft auch das Entfernen von Falzen, das Wässern, sowie chemische Behandlungen. Lediglich das Anbringen von Prüfzeichen der Mitglieder eines anerkannten Prüferverbandes gilt nicht als Veränderung. Der Versteigerer kann verlangen, dass bei Reklamationen ein entsprechender schriftlicher Befund eines zuständigen Verbandprüfers eingeholt wird. Will der Käufer eine Prüfung vornehmen lassen, so ist dies dem Versteigerer vor der Auktion mitzuteilen. Die Reklamationsfrist verlängert sich entsprechend. Dies betrifft jedoch nicht die Verpflichtung zur sofortigen Bezahlung der Lose. Die Kosten einer Prüfung werden dem Käufer in Rechnung gestellt, wenn das Prüfergebnis mit der Losbeschreibung übereinstimmt oder der Käufer das Los trotz abweichendem Prüfungsergebnis erwirbt. Mängel, die bereits aus der Abbildung ersichtlich sind, berechtigen
nicht zur Reklamation. Lose, bei denen Fehler beschrieben sind, können nicht wegen eventueller weiterer geringer Fehler zurückgewiesen werden. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer den gezahlten Kaufpreis einschließlich Aufgeld zurück; ein darüber hinausgehender Anspruch ist ausgeschlossen. Der Versteigerer ist berechtigt, den Käufer mit allen Reklamationen an den Einlieferer zu verweisen. Durch die Abgabe eines Gebotes auf bereits von anerkannten Prüfern signierte oder attestierte Lose werden die vorliegenden Prüfzeichen oder Atteste als maßgeblich anerkannt. Werden Lose unter dem Vorbehalt der Gutachten anderer Prüfer beboten, so ist dies dem Versteigerer mit dem Gebot anzuzeigen. Bezeichnungen wie „Pracht“, „Kabinett“, „Luxus“ etc. stellen die subjektive Einstellung des Versteigerers und in keinem Falle eine Beschaffenheitsangabe im kaufrechtlichen Sinne dar. Lose, die mit „feinst“ oder „fein“ beschrieben sind, können Fehler aufweisen. Stücke, deren Wert durch den Stempel bestimmt wird, können wegen anderer Qualitätsmängel nicht beanstandetwerden.

10. Ansichtssendungen sind nur von Einzellosen möglich. Postfrische Marken sind von der Versendung ausgeschlossen. Die Lose sind innerhalb von 24 Stunden zurückzusenden, wobei die von uns gewählte Versendungsart anzuwenden ist. Gefahr und Kosten gehen zu vollen Lasten des Anforderers. Sollten die Lose am Auktionstag nicht vorliegen, so werden sie eine Steigerungsstufe über dem nächsthöheren Gebot, mindestens jedoch zum Ausruf, dem Anforderer zugeschlagen.

11. Ihre personenbezogenen Daten erheben, speichern und nutzen wir,soweit und solange es für die Geschäftsbeziehung erforderlich ist.

12. Erfüllungsort ist Hamburg. Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist Hamburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Abkommen zu Verträgen über den internationalen Warenverkauf (CISG) sowie das Widerrufsrecht von Verbrauchern bei Fernabsatz-Verträgen finden keine Anwendung. Bei allen Texten in mehreren Sprachen ist
bei Auffassungsunterschieden ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich. Änderungen dieser Versteigerungsbedingungen bedürfen der Schriftform.

13. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen. Es soll dann das gelten, was dem ursprünglich wirtschaftlich verfolgten Zweck entspricht oder ihm am nächsten kommt.

14. Vorstehende Bestimmungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf und den freihändigen Verkauf.

Kontakt

Auktionshaus Edgar Mohrmann & Co Internat. Briefmarken-Auktionen GmbH
Kleine Reichenstraße 1
20457  Hamburg

Telefon: 040 - 33 71 57

auktion@edgar-mohrmann.de

KONTAKTFORMULAR

statistic pixel